Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die Bundesregierung will damit die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Unterstützung Pflegebedürftiger neu ordnen. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf wurden mehrere umstrittene Vorhaben verändert. Nach der vorliegenden Erstbewertung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bleiben jedoch erhebliche Risiken für Pflegeeinrichtungen und die ambulante Versorgung. Der Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Gesetz. Die vorgeschlagenen Änderungen werden nun im parlamentarischen Verfahren beraten.
Kostenbegrenzung soll nicht mehr das gesamte Einrichtungsbudget erfassen
Nach Angaben des bpa soll die Begrenzung von Kostensteigerungen anhand der abgesenkten Grundlohnsummenentwicklung nicht mehr für das Gesamtbudget einer Einrichtung gelten. Nach Einschätzung des bpa entfällt damit eine besonders weitreichende Einschränkung des ursprünglichen Referentenentwurf Der Verband hatte gewarnt, dass diese beispielsweise die Finanzierung höherer Energiekosten oder zusätzlicher Stellen zur Umsetzung der Personalbemessung erschweren würde.
Refinanzierung von Löhnen: Unterschiedliche Behandlung im Pflegeneuordnungsgesetz PNOG

Kritisch bewertet der bpa die geplanten Unterschiede zwischen tarifgebundenen Einrichtungen, Tarifanlehnern und Einrichtungen, die nach dem regional üblichen Entgelt bezahlen. Für tarifgebundene Einrichtungen und Tarifanlehner sollen Tarifsteigerungen weiterhin gesetzlich als wirtschaftlich anerkannt werden. Beim regional üblichen Entgelt soll diese automatische Anerkennung dagegen auf Steigerungen im Rahmen der abgesenkten Grundlohnsummenentwicklung begrenzt werden. Der bpa sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung und fordert eine Korrektur. Nach der Verbandsdarstellung sind außerdem folgende Änderungen vorgesehen:
- Das regional übliche Entgelt wird jährlich anhand der Grundlohnsummenentwicklung fortgeschrieben.
- Entgeltanpassungen müssen erst mit Beginn der neuen Vergütungsvereinbarung umgesetzt werden, statt wie bisher spätestens nach drei Monaten.
- Mit Zustimmung der Beschäftigten sollen auch geldwerte Vorteile zur Erfüllung der Entlohnungsvorgaben beitragen können, beispielsweise Dienstwagen oder betriebliche Altersversorgung, so der bpa.
Pflegeberatung bleibt zunächst erhalten
Die neue Pflegebegleitung und die damit verbundene Neuordnung der bisherigen Beratungsstrukturen sollen nach dem Kabinettsentwurf erst zum 1. Januar 2029 eingeführt werden. Ambulante Pflegedienste sollen in die künftigen Strukturen einbezogen werden. Damit bleibt ihre bisherige Rolle in der Pflegeberatung vorerst erhalten. Wie ihre Beteiligung künftig konkret ausgestaltet wird, bleibt entscheidend. An der bisherigen Haltung und Einschätzung von proindividuum und des bpa ändert dies nichts an der Tatsache, dass wir erhebliche Probleme sehen, den Kommunen diese Aufgabe zu übertragen. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber dieses Thema im Sinne der Patienten und Patientinnen sowie deren Angehörigen regelt und keine bestehenden und funktionierende Strukturen zerstört.
Verband warnt vor Einschränkungen ambulanter Angebote
Die Bundesregierung plant ein Sozialraumbudget für niedrigschwellige Unterstützung sowie ein Überbrückungsbudget für akute Versorgungssituationen ab Pflegegrad 2. Der bpa kritisiert jedoch, dass ambulante Pflegedienste von Leistungen des Sozialraumbudgets ausgeschlossen werden sollen. Stattdessen sollen entsprechende Leistungen künftig über Sachleistungsbudget, Entlastungsbudget oder Sozialraumbudget erbracht werden. Auch für die Tagespflege sieht der Verband Nachteile: Nach Einschätzung des bpa kann der bisherige Entlastungsbetrag künftig nicht mehr in gleicher Weise für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege eingesetzt werden.
Entlastungen bleiben erhalten und Leistungsanpassungen werden verschoben
Laut bpa wurden die geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner nach § 43c SGB XI und die Kürzung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger aus dem Entwurf gestrichen. Die ursprünglich für 2028 vorgesehene Dynamisierung der Pflegeleistungen wird gestrichen; eine jährliche regelhafte Dynamisierung soll erst ab 2029 einsetzen. Der Verband kritisiert, dass Pflegebedürftige dadurch bei steigenden Versorgungskosten länger auf höhere Leistungen warten müssten.
Parlamentarische Beratungen über Pflegeneuordnungsgesetz werden entscheidend
Der Kabinettsentwurf enthält aus Sicht von proindividuum einzelne Verbesserungen, beseitigt aber zentrale Bedenken der Pflegebranche nicht. Im Mittelpunkt der weiteren Diskussion stehen die gleichberechtigte Refinanzierung von Personalkosten und die künftige Beteiligung ambulanter Dienste an Beratung und Versorgung. Deshalb gilt auch weiterhin der Appell an unsere regionalen Bundestagsabgeordneten, dieser Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen und im Parlament weitere Veränderungen vorzunehmen.
Trotzdem gilt: Für proindividuum war der heutige Tag kein guter Tag für die ambulante Pflege: Auch wenn das parlamentarische Verfahren formal noch nicht abgeschlossen ist, sind die wesentlichen Belastungen des Kabinettsentwurfs aus unserer Sicht keineswegs vom Tisch. Wir warten nun auf die Empfehlungen des Verbandes zum weiteren Vorgehen.
Quellen und Stand
- Grundlage: offizielle Zusammenfassung der Bundesregierung vom 30. September 2026 und vorliegende bpa-Erstbewertung. Die detaillierten Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.
- Bundesregierung: Pflegeneuordnungsgesetz – Pflege sichern, Angehörige stärken https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pflegeneuordnungsgesetz-2454862