30. September 2026: Ein schwarzer Tag für die Pflege?

Pflegeneuordnungsgesetz auf den Weg gebracht: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann mit seinen (Parlemantarischen) Staatssekretären: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann mit seinen Parlamentarischen Staatssekretären Dr. Georg Kippels (li.) und Dr. Christiane Schenderlein (2. v. re.) und den Staatssekretären des Hauses Christian Luft (re.) und Katja Kohfeld (2. v. li.). Quelle: BMG/Xander Heinl
Bild: Pflegeneuordnungsgesetz gemeinsam auf den Weg gebracht: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann mit seinen (Parlemantarischen) Staatssekretären; Quelle: BMG/Xander Heinl

Am Mittwoch, dem 30. September 2026, soll sich das Bundeskabinett mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) befassen. Ob das Pflegeneuordnungsgesetz tatsächlich wie ursprünglich vorgesehen am Mittwoch im Bundeskabinett behandelt wird, ist derzeit allerdings offen. Für proindividuum ist dies ein besorgniserregender Tag für die Pflege: Die Pflegeversicherung braucht dringend eine verlässliche Finanzierung. Eine Reform darf jedoch nicht dazu führen, dass pflegebedürftige Menschen Leistungen verlieren oder ambulante Pflegedienste wirtschaftlich weiter unter Druck geraten.

Innerhalb der Regierungskoalition gibt es weiterhin unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisiert und gleichzeitig strukturell reformiert werden soll. Die aktuelle Auseinandersetzung macht deutlich, dass es dabei längst nicht mehr nur um einzelne Leistungen geht, sondern um die grundsätzliche Frage, wie eine verlässliche Pflegefinanzierung künftig organisiert werden kann.

Pflegeversicherung erwartet Milliarden-Defizit

Wie dringend eine Lösung ist, zeigen die Prognosen der Pflegekassen: Bis zum Jahresende rechnen sie mit einem Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Zugleich ist die Koalition über den Weg zur Reform uneinig. Die SPD lehnt ein reines Kürzungspaket ab und fordert unter anderem einen Deckel für pflegebedingte Eigenanteile im Pflegeheim sowie einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann lehnt den vorgeschlagenen Pflegedeckel ab und setzt zunächst auf eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegefinanzen.

Die Größenordnung des Finanzierungsproblems wird vom GKV-Spitzenverband bestätigt. Dieser rechnet für 2026 mit einem Defizit der sozialen Pflegeversicherung von 4,4 Milliarden Euro und fordert deshalb sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit als auch eine längerfristige strukturelle Reform. Für 2027 sieht der Verband nochmals erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Der gegenwärtige Streit zeigt zugleich, wie unterschiedlich die Lösungsansätze sind. Während die SPD insbesondere eine Begrenzung der finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen sowie eine stärkere Beteiligung der privaten Pflegeversicherung diskutiert, lehnt Bundesgesundheitsminister Linnemann den aktuell vorgeschlagenen Pflegedeckel ab.

Reform darf Versorgung nicht zusätzlich belasten

„Die Finanzlage ist ernst. Gerade deshalb muss die Bundesregierung morgen eine Lösung auf den Weg bringen, die auch in der Versorgungspraxis trägt“, erklärt proindividuum. „Wer bei Leistungen oder bei der Finanzierung der Pflege spart, ohne die Folgen für Pflegebedürftige und Pflegedienste ausreichend zu berücksichtigen, gefährdet die Versorgung.“

Diese Haltung entspricht der Position, die proindividuum bereits in den vergangenen Monaten vertreten hat. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist notwendig. Entscheidend ist jedoch nicht allein, ob sich Einsparungen oder finanzielle Entlastungen rechnerisch darstellen lassen. Entscheidend ist ebenso, welche Auswirkungen Veränderungen auf Pflegebedürftige, Angehörige, Mitarbeitende und die vorhandenen Versorgungsstrukturen haben. proindividuum hat deshalb bereits bei früheren Fassungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf mögliche Auswirkungen bei Leistungen für Pflegebedürftige, bei Beratungsstrukturen sowie bei der Refinanzierung von Personal- und Sachkosten hingewiesen. Aus Sicht des Unternehmens muss eine Reform am Ende daran gemessen werden, ob sie die Versorgung stabilisiert und nicht lediglich finanzielle Belastungen innerhalb des Systems verschiebt.

Ambulante Pflege muss Teil der Reformdebatte sein

Die Debatte über den Pflegedeckel betrifft vor allem die Kosten im Pflegeheim. Aus Sicht von proindividuum muss die Reform ebenso die häusliche Versorgung im Blick behalten. Ambulante Dienste brauchen Planungssicherheit und eine Finanzierung, die steigende Personal- und Betriebskosten berücksichtigt. Nur so können sie Menschen weiterhin zuverlässig in ihrem vertrauten Zuhause versorgen. Gerade dieser Punkt ist für die weitere Diskussion entscheidend. Ein großer Teil pflegebedürftiger Menschen wird zu Hause versorgt – durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder durch ein Zusammenspiel verschiedener Unterstützungsangebote. Eine nachhaltige Reform der Pflegeversicherung muss deshalb stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam betrachten.

Für ambulante Pflegedienste geht es dabei nicht um eine abstrakte wirtschaftspolitische Debatte. Steigende Löhne, Fahrzeuge, Energie, Versicherungen, Digitalisierung und weitere Betriebskosten müssen finanziert werden, während die Vergütungen nicht frei am Markt festgelegt werden können. Bereits in früheren Stellungnahmen hat proindividuum deshalb darauf hingewiesen, dass politische Anforderungen an gute Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne auch durch eine verlässliche Refinanzierung abgesichert werden müssen.

Entscheidend ist jetzt die konkrete Fassung des PNOG

Noch ist offen, ob das Kabinett am 30. September über das PNOG entscheidet und welche Fassung es beschließt. proindividuum wird den weiteren Verlauf aufmerksam verfolgen und die konkreten Auswirkungen auf die ambulante Pflege bewerten, sobald ein Beschluss vorliegt. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass sich der Entwurf im politischen Verfahren weiter verändern kann. Für eine sachliche Bewertung ist deshalb entscheidend, nicht nur Überschriften oder einzelne politische Forderungen zu betrachten, sondern die konkreten gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf Pflegebedürftige und die Versorgungspraxis.

Für proindividuum bleibt dabei der Maßstab unverändert: Die Pflegeversicherung braucht eine tragfähige und langfristige Finanzierung. Gleichzeitig müssen Leistungen für pflegebedürftige Menschen erreichbar bleiben und ambulante Dienste wirtschaftliche Rahmenbedingungen vorfinden, unter denen sie ihre Versorgungsaufgaben zuverlässig erfüllen können.

 

Bild: Pflegeneuordnungsgesetz gemeinsam auf den Weg gebracht: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann mit seinen (Parlemantarischen) Staatssekretären: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann mit seinen Parlamentarischen Staatssekretären Dr. Georg Kippels (li.) und Dr. Christiane Schenderlein (2. v. re.) und den Staatssekretären des Hauses Christian Luft (re.) und Katja Kohfeld (2. v. li.). Quelle: BMG/Xander Heinl

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