proindividuum warnt weiterhin vor Risiken fĂĽr die ambulante Versorgung durch Pflegereform
Mit dem Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom 30. September 2026 beginnt die parlamentarische Beratung der geplanten Reform. Die proindividuum GmbH sieht insbesondere für die ambulante Pflege erheblichen Korrekturbedarf. Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung angemessener Löhne, die Entlastung pflegender Angehöriger und der Erhalt bewährter Beratungsangebote.
„Eine Pflegereform muss daran gemessen werden, ob sie die Versorgung der Menschen zu Hause tatsächlich verbessert. Wenn bewährte Angebote erschwert und notwendige Personalkosten nicht ausreichend refinanziert werden, droht sie ihr Ziel zu verfehlen“, erklärt Aida Leibbrand für die proindividuum GmbH.
Faire Löhne brauchen eine verlässliche Finanzierung
Positiv ist, dass die Tariftreueregelung nach der aktuellen bpa-Information erhalten bleiben soll. Kritisch bewertet proindividuum jedoch die vorgesehenen Unterschiede bei der Anerkennung von Lohnsteigerungen: Während Tarifsteigerungen bei tarifgebundenen Einrichtungen und Tarifanlehnern vollständig als wirtschaftlich anerkannt werden sollen, sind für Einrichtungen mit regional üblicher Entlohnung engere Refinanzierungsgrenzen vorgesehen.
„Pflegedienste brauchen faire und nachvollziehbare Rahmenbedingungen. Wer angemessene Löhne zahlt, muss diese auch verlässlich finanzieren können. Unterschiedliche Maßstäbe dürfen nicht dazu führen, dass einzelne Anbieter strukturell benachteiligt werden“, betont Leibbrand, Geschäftsführerin, proindividuum GmbH.
Zusätzliche Schwierigkeiten drohen durch unterschiedliche Finanzierungsregeln in der häuslichen Krankenpflege und der Pflegeversicherung. Für ambulante Dienste, die Leistungen aus beiden Bereichen erbringen, könnte dies die wirtschaftliche Planung weiter erschweren.
Entlastung darf bewährte Hilfen nicht verdrängen
Besonders kritisch sieht proindividuum das geplante Sozialraumbudget. Nach der bpa-Information soll es den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen und für die Pflegegrade 2 bis 5 monatlich 175 Euro betragen. Zugleich soll seine Nutzung auf nach Landesrecht anerkannte Unterstützungsangebote beschränkt werden. Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste wären damit nicht mehr wie bisher über diesen Betrag finanzierbar. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt das Sozialraumbudget ebenfalls als auf niedrigschwellige Unterstützungsangebote fokussierte Leistung.
„Ein höheres Budget hilft den Betroffenen nur, wenn sie damit auch die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Viele Familien verlassen sich auf vertraute Mitarbeitende und eingespielte Abläufe. Diese Kontinuität darf durch neue Zugangshürden nicht gefährdet werden“, so Leibbrand.
Die organisatorischen Voraussetzungen für entsprechende Angebote in Baden-Württemberg sind dabei noch nicht abschließend geklärt. Aus Sicht von proindividuum braucht es klare, praxistaugliche Regelungen, die bestehende Versorgungsstrukturen einbeziehen. Kurzfristig gesetzliche Regelungen umzusetzen, die dann in der Praxis nicht umsetzbar sind, erscheint sehr fahrlässig.
Beratung vor Ort muss erhalten bleiben
Als Verbesserung gegenĂĽber dem ursprĂĽnglichen Entwurf bewertet proindividuum die vorgesehene Einbindung ambulanter Pflegedienste in kĂĽnftige Beratungsstrukturen. Entscheidend bleibt, wie diese Beteiligung konkret ausgestaltet wird.
„Unsere Mitarbeitenden kennen die Versorgungssituation vor Ort und die Belastungen der Angehörigen. Dieses Wissen muss in der Pflegeberatung erhalten bleiben“, erklärt Leibbrand.
Die proindividuum GmbH fordert deshalb gezielte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren: eine verlässliche Refinanzierung angemessener Löhne, den Erhalt bewährter Entlastungsangebote und eine verbindliche Beteiligung ambulanter Dienste an der Pflegeberatung.
„Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet. Jetzt besteht die Gelegenheit, die Erfahrungen aus der Praxis aufzugreifen und die Reform so zu gestalten, dass sie Pflegebedürftige, Angehörige und ambulante Dienste tatsächlich stärkt“, so Leibbrand.
Enger Zeitplan bis zum Jahresende
Für die weitere Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes bleibt nur wenig Zeit. Nach dem derzeit veröffentlichten Zeitplan soll der Bundestag den Regierungsentwurf am 6. November 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse überweisen. Für den Gesundheitsausschuss ist eine öffentliche Anhörung am 11. oder 25. November vorgesehen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist nach dem aktuellen AOK-Gesetzesmonitor für den 30. November geplant. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sollen am 11. Dezember folgen. Bereits eine Woche später, am 18. Dezember, ist der zweite Durchgang im Bundesrat vorgesehen. Damit bleibt für mögliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren nur ein enges Zeitfenster.
Soll der Hauptteil des PNOG wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, muss das Gesetzgebungsverfahren einschließlich einer möglichen Befassung des Bundesrates und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Gerade deshalb werden die Beratungen im Gesundheitsausschuss und die zweite und dritte Lesung im Bundestag entscheidend sein. Dort besteht die Möglichkeit, die von Verbänden und Leistungserbringern geforderten Nachbesserungen noch in den Gesetzestext aufzunehmen. Die Bundesregierung selbst weist darauf hin, dass mit dem Kabinettsbeschluss erst das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren begonnen hat und die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht gelten.