Ambulante Pflege gilt politisch als unverzichtbar – doch die geplanten Sparregelungen würden Pflegedienste vor Ort erneut wirtschaftlich massiv gefährden.
Die proindividuum GmbH warnt vor erheblichen Folgen des aktuellen Referentenentwurfs zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz der GKV für die ambulante Pflege der in dieser Woche im Bundestag verhandelt werden soll. Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Dieses Ziel ist nachvollziehbar. Der gewählte Weg könnte jedoch aus Sicht von proindividuum genau diejenigen Einrichtungen zusätzlich belasten, die für die Versorgung zu Hause unverzichtbar sind.
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf sollen Vergütungssteigerungen in der häuslichen Krankenpflege und in der außerklinischen Intensivpflege künftig nur noch bis zur sogenannten Grundlohnrate refinanziert werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Grenze sogar noch zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt werden. Gleichzeitig bleiben ambulante Pflegedienste gesetzlich verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte tariforientiert beziehungsweise nach gesetzlich definierten Maßstäben zu vergüten.
Grundsätzlicher Widerspruch durch geplante Regelungen
Der Gesetzgeber verlangt eine faire und tariforientierte Bezahlung in der Pflege, begrenzt mit der Deckelung bei der Grundlohnrate aber zugleich die Refinanzierung genau dieser gesetzlich vorgegebenen Kosten. Was politisch als Beitragssatzstabilisierung geplant ist, droht in der Praxis zur Instabilität der ambulanten Versorgung führen.
proindividuum sieht Versorgung vor Ort unter Druck
proindividuum versorgt als ambulanter Pflegedienst Menschen in Heilbronn, Ilsfeld und der Region zu Hause. Dabei erbringen ambulante Pflegedienste in der Praxis regelmäßig Leistungen aus unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern: Pflegeleistungen nach dem SGB XI und häusliche Krankenpflege nach dem SGB V. Für Patientinnen und Patienten ist diese Unterscheidung im Alltag kaum sichtbar. Für Pflegedienste ist sie jedoch wirtschaftlich entscheidend, weil unterschiedliche Finanzierungs- und Vergütungslogiken greifen.
Gerade in der ambulanten Pflege werden Leistungen nach SGB XI und SGB V häufig durch dieselben Mitarbeitenden erbracht. Wenn gesetzliche Vorgaben zur Entlohnung steigen, betrifft das deshalb die gesamte Mitarbeiterschaft. Pflegedienste können diese Entwicklung nicht beliebig steuern. Gute Pflege braucht qualifizierte Mitarbeitende, verlässliche Tourenplanung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die steigende Personal-, Fahrzeug-, Energie-, Verwaltungs- und Sachkosten realistisch abbilden.
Eine Deckelung der Refinanzierung würde diese Realität ausblenden. Sie würde Pflegedienste in die Situation bringen, gesetzlich vorgeschriebene oder tariforientierte Lohnsteigerungen umsetzen zu müssen, ohne sicher zu sein, dass diese Kosten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig anerkannt werden.
Bundestagsabgeordnet sollen genauer hinschauen
„Mein Appell an die Bundestagsabgeordneten unserer Region: Prüfen Sie diesen Entwurf sehr genau und setzen Sie sich dafür ein, dass gesetzlich vorgegebene Lohnsteigerungen auch vollständig refinanziert werden“, so Aida Leibbrand, Geschäftsführerin der proindividuum GmbH. Wer faire Bezahlung in der Pflege wolle, müsse auch die wirtschaftlichen Grundlagen dafür sichern. „Sonst geraten nicht nur Pflegedienste unter Druck, sondern die Versorgung der älteren und kranken Menschen zu Hause. Sparzwänge dürfen nicht zu Lasten der Schwächsten in der Gesellschaft gehen“, stellt Leibbrand klar.
Warum die geplanten Regelungen Patientinnen und Patienten betreffen
Die häusliche Alten- und Krankenpflege ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung. Sie ermöglicht medizinisch notwendige Versorgung im eigenen Zuhause, entlastet Angehörige und hilft, vermeidbare Krankenhausaufenthalte zu verhindern. Dazu gehören je nach ärztlicher Verordnung unter anderem Behandlungspflegen, Medikamentengaben, Verbandswechsel oder andere medizinisch notwendige Leistungen im Alltag.
Wenn die Refinanzierung steigender Personalkosten gedeckelt wird, geraten ambulante Dienste wirtschaftlich stärker unter Druck. Pflegedienste können nicht einfach ihre Preise erhöhen, so wie dies in der freien Wirtschaft möglich ist. Die Folgen können unmittelbar spürbar werden: weniger Spielraum für Personalaufbau, weniger Reserven in der Tourenplanung, größere wirtschaftliche Risiken und im schlimmsten Fall weniger Möglichkeiten, neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen.
Es geht daher nicht um eine abstrakte Finanzierungsfrage. Es geht um die Frage, ob ambulante Pflege auch künftig verlässlich dort ankommt, wo sie gebraucht wird: bei den Menschen zu Hause.
bpa-Stellungnahme: Verband bestätigt die Kritik aus der Praxis
Die Bewertung von proindividuum wird durch die Stellungnahme des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) gestützt. Der bpa weist darauf hin, dass mit dem Referentenentwurf Vergütungssteigerungen auf die Höhe der Grundlohnrate begrenzt werden sollen. Auch die Tarifrefinanzierung im Bereich der Haushaltshilfe, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege wäre nach der Bewertung des Verbandes diesem Deckel unterworfen. Tariflohnsteigerungen oberhalb der Steigerung der Grundlohnsumme würden damit nicht mehr refinanziert, während die Verpflichtung zur Zahlung tariforientierter Löhne im SGB XI bestehen bleibt.
Der Gesetzgeber verpflichtet Pflegeeinrichtungen dazu, ihre Beschäftigten mindestens auf Tarifniveau oder entsprechend regional üblicher Vergütung zu bezahlen. Diese Verpflichtung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Versorgung. Gleichzeitig soll im Bereich des SGB V die Refinanzierung genau dieser Personalkosten begrenzt werden.
Aus Sicht von proindividuum ist diese getrennte Betrachtung von SGB XI und SGB V praxisfern. Ambulante Pflegedienste organisieren Versorgung nicht in getrennten theoretischen Systemen, sondern mit Mitarbeitenden, die im Alltag Menschen zu Hause versorgen – unabhängig davon, aus welchem Sozialgesetzbuch eine einzelne Leistung finanziert wird.
proindividuum fordert Nachbesserung im Gesetzgebungsverfahren
Die proindividuum GmbH fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf, den Referentenentwurf grundlegend nachzubessern. Eine Stabilisierung der GKV-Beiträge darf nicht dadurch erreicht werden, dass wirtschaftliche Risiken auf Pflegeeinrichtungen verlagert werden. Viele ambulante Pflegedienste arbeiten bereits heute unter hohem wirtschaftlichem Druck. Zusätzliche Belastungen würden die Spielräume weiter einschränken – mit möglichen Folgen für Personalaufbau, Tourenplanung und die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten. Wirtschaftlich stabile Pflegedienste sind keine Randfrage. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Menschen in Heilbronn, Ilsfeld und der Region auch künftig zuverlässig zu Hause versorgt werden können.
Aus Sicht von proindividuum muss die vollständige Refinanzierung gesetzlich vorgegebener beziehungsweise tariforientierter Entlohnung im Bereich der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege erhalten bleiben. Wer ambulante Pflege stärken will, darf Pflegedienste nicht zwischen Entlohnungspflicht und begrenzter Refinanzierung aufreiben.
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Hintergrund: Worum es rechtlich geht
Ambulante Pflegedienste arbeiten in der Praxis häufig in zwei Leistungsbereichen. Leistungen der Pflegeversicherung werden nach dem SGB XI erbracht. Leistungen der häuslichen Krankenpflege, zum Beispiel ärztlich verordnete Behandlungspflege, werden nach dem SGB V finanziert.
Im SGB XI gelten seit 2022 Tariftreue-Regelungen. Pflegeeinrichtungen müssen ihre Pflege- und Betreuungskräfte tariforientiert beziehungsweise nach gesetzlich definierten Maßstäben vergüten, um zur Versorgung zugelassen zu sein. Vereinfacht gesagt: Ohne Einhaltung der Tariftreue-Vorgaben keine Teilnahme an der Versorgung. Es handelt sich dabei nicht zwingend um eine eigene Tarifbindung des Pflegedienstes, sondern um eine gesetzlich verpflichtende Entlohnungslogik.
Der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für die häusliche Krankenpflege nach § 132a SGB V vor, Vergütungssteigerungen künftig maximal auf die Höhe der Grundlohnrate nach § 71 Absatz 3 SGB V zu begrenzen. In der Begründung des Entwurfs wird beschrieben, dass damit die Verpflichtung zur vollständigen Tarifrefinanzierung in den Vergütungsverhandlungen entfällt.
Damit entsteht der zentrale Konflikt: Die Entlohnungspflicht wird sozialrechtlich vorgegeben, die vollständige Refinanzierung der daraus entstehenden Personalkosten soll im SGB-V-Bereich aber begrenzt werden. Die Differenz würde dann voraussichtlich bei den Pflegediensten hängen bleiben.
Das einzelne Pflegeunternehmen hat keinen Einfluss auf die Tarifentwicklung oder die darauf beruhende Veränderung des regional üblichen Entgelts. Steigerungen müssen aufgrund der Regelungen des SGB XI als auch arbeitsrechtlicher Verpflichtungen gezahlt werden. Wird nun im SGB V die Refinanzierung genau dieser gesetzlich vorgegebenen Personalkosten auf die Entwicklung der Grundlohnsumme begrenzt (2027 bis 2029 sogar um einen Prozentpunkt reduziert), entsteht ein struktureller Widerspruch: Der Gesetzgeber zwingt die Leistungserbringer zu bestimmten Kosten, verweigert aber deren vollständige Finanzierung.
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