Zukunftspakt Pflege: proindividuum sieht Reformbedarf, warnt aber vor möglichen Risiken

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Die Bundesgesundheitsministerin plant unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ weitreichende Veränderungen in der Pflegeversicherung

Grundlage ist ein bekannt gewordener Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der Verband von proindividuum, hat hierzu eine erste Bewertung veröffentlicht. Aus Sicht des bpa enthält der Entwurf einige richtige Ansätze, etwa bei der jährlichen Anpassung von Pflegeleistungen und bei der Förderung von Digitalisierung. Zugleich sieht der Verband erhebliche Risiken für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegeeinrichtungen. Besonders kritisch bewertet der bpa, dass der Entwurf aus seiner Sicht keine wirksamen Antworten auf das zentrale Personalproblem der Pflege gibt.

Auch proindividuum sieht den Zukunftspakt Pflege differenziert. Als ambulanter Pflegedienst begrüßen wir grundsätzlich jede politische Initiative, die die Pflege langfristig stabiler, transparenter und zukunftsfähiger machen soll. Gleichzeitig kommt es darauf an, ob Reformen im Alltag der Menschen tatsächlich helfen. Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste brauchen keine zusätzlichen Unsicherheiten, sondern verlässliche Leistungen, klare Strukturen, weniger Bürokratie und eine Finanzierung, die gute und menschenwürdige Pflege möglich macht.

Aida Leibbrand, Geschäftsführerin der proindividuum GmbH, macht deutlich, dass Reformen daran gemessen werden müssen, ob sie die Versorgung zu Hause stärken. „Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen Orientierung, Verlässlichkeit und konkrete Unterstützung. Wenn der Zukunftspakt Pflege Leistungen neu ordnet, darf daraus keine versteckte Kürzung oder zusätzliche Belastung entstehen“, so Leibbrand. Für proindividuum sei entscheidend, dass ambulante Pflege konkret vor Ort gestärkt und nicht durch neue Unsicherheiten geschwächt werde.

Gesamtbewertung zum Zukunftspakt Pflege aus Sicht von bpa und proindividuum

Der bpa bewertet den Referentenentwurf insgesamt kritisch. Unser Verband sieht zwar einzelne positive Elemente, insbesondere die geplante jährliche Anpassung der Pflegeleistungen ab 2028 und die vorgesehenen Regelungen zur Finanzierung von Digitalisierung. Gleichzeitig kritisiert der bpa, dass der Entwurf an mehreren Stellen Leistungen neu ordnet, begrenzt oder später zugänglich macht. Aus Sicht des Verbandes kann dies für Pflegebedürftige zu Verschlechterungen führen, auch wenn einzelne Budgets auf den ersten Blick höher erscheinen.

Ein Kernpunkt des Zukunftspakts Pflege ist die Neuordnung von Leistungsansprüchen. Künftig sollen bisher getrennte Ansprüche in neue Budgets überführt werden. Dazu zählen unter anderem ambulante Sachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege und Mittel für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Nach Einschätzung des bpa kann dies zwar einzelne Abrechnungsprozesse vereinfachen. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass durch die Zusammenlegung bisher eigenständige Leistungsansprüche entfallen oder anders genutzt werden müssen. Besonders relevant ist dabei, dass bisherige Möglichkeiten wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag nicht mehr in der bisherigen Form zur Verfügung stehen würden.

proindividuum sieht genau hier einen wichtigen Prüfpunkt. Vereinfachung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn sie bei den Menschen ankommt. Werden Budgets aber so verändert, dass Pflegebedürftige und Angehörige am Ende weniger flexibel entlastet werden, wäre das problematisch. Gerade im ambulanten Bereich sind Entlastungsleistungen,Verhinderungspflege und kurzfristige Unterstützung für Angehörige wichtige Bausteine, damit Versorgung zu Hause stabil bleibt.

Positiv ist aus Sicht von proindividuum, dass der Entwurf eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen ab 2028 vorsieht. Damit wird eine langjährige Forderung aus der Pflegebranche teilweise aufgegriffen. Allerdings muss kritisch geprüft werden, ob die vorgesehene Anpassung über das arithmetische Mittel der Kerninflationsraten tatsächlich ausreicht, um reale Kostensteigerungen in der Pflege abzubilden. Pflege ist personalintensiv. Deshalb reichen allgemeine Anpassungsmechanismen oft nicht aus, wenn Löhne, Sachkosten, Energie, Fahrzeuge, Verwaltung und digitale Anforderungen stärker steigen.

Bedeutung des Zukunftspakt Pflege für Pflegebedürftige und Angehörige 

Für Pflegebedürftige und Angehörige geht es am Ende um ganz konkrete Fragen: Welche Leistungen stehen zur Verfügung? Wie verlässlich ist Unterstützung zu Hause? Wie verständlich sind Budgets und Ansprüche? Und welche Rolle können ambulante Pflegedienste zukünftig übernehmen?

Die geplante Zusammenführung bisher getrennter Leistungen in neue Budgets (Sozialraumbudget) kann auf den ersten Blick einfacher wirken. Gemeint sind damit Mittel für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag, also nicht frei verfügbare Gelder. Wenn Pflegebedürftige nicht mehr verschiedene Einzeltöpfe im Blick behalten müssen, kann das Orientierung erleichtern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Leistungen, die heute gezielt für Entlastung genutzt werden, künftig weniger klar verfügbar sind.

Besonders sensibel ist der bisherige Entlastungsbetrag. Viele Angehörige nutzen solche Leistungen, um im Alltag Unterstützung zu erhalten. Wenn dieser Betrag in ein neues einheitliches Sozialraumbudget überführt wird und nur noch für bestimmte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden kann, muss genau geprüft werden, ob Pflegebedürftige und Angehörige dadurch tatsächlich mehr oder weniger Handlungsspielraum erhalten.

Für Patientinnen und Patienten ambulanter Pflegedienste könnte außerdem das geplante Überbrückungsbudget relevant werden. Nach der bpa-Darstellung sollen ambulant versorgte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 künftig einen jährlichen Anspruch in Höhe von 1.855 Euro beziehungsweise 2.285 Euro in den Pflegegraden 4 und 5 erhalten. Dieses Budget soll in pflegerischen Notsituationen genutzt werden können, etwa für Leistungen eines ambulanten pflegerischen Notdienstes oder für Kurzzeitpflege.

Aus Sicht von proindividuum kann dies eine Chance sein, wenn die Umsetzung praxistauglich erfolgt. Gerade pflegerische Notlagen entstehen häufig kurzfristig: Angehörige fallen aus, der Unterstützungsbedarf verändert sich plötzlich, oder nach einem Krankenhausaufenthalt muss Versorgung schnell organisiert werden. Ein gut ausgestaltetes Überbrückungsbudget könnte helfen, solche Situationen besser abzufedern. Entscheidend ist, dass die Regeln klar, unbürokratisch und für Pflegedienste tatsächlich umsetzbar sind.

Kritisch bewertet proindividuum die geplante Streichung der 100.000-Euro-Grenze im Zusammenhang mit der Heranziehung von Angehörigen bei der Hilfe zur Pflege. Nach Darstellung des bpa soll das Angehörigen-Entlastungsgesetz in einem separaten Verfahren gestrichen werden; damit würde die bisherige Grenze bei der Bemessung einer Heranziehung von Angehörigen keine Anwendung mehr finden. Für Familien kann dies erhebliche Unsicherheit bedeuten. Hier braucht es eine transparente politische Debatte, weil solche Regelungen direkt in familiäre Verantwortung, finanzielle Planung und die Bereitschaft zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe hineinwirken.

Bedeutung des Zukunftspakt Pflege für ambulante Pflegedienste

Für ambulante Pflegedienste bringt der Zukunftspakt Pflege Chancen und Risiken zugleich. Eine zentrale Chance liegt in der möglichen Vereinfachung von Abrechnungsstrukturen. Wenn Budgets sinnvoll zusammengeführt werden und weniger Einzeltöpfe verwaltet werden müssen, kann das im Einzelfall entlasten. Allerdings darf die Vereinfachung nicht dazu führen, dass Leistungen in der Praxis unübersichtlicher werden oder Pflegebedürftige weniger konkrete Unterstützung erhalten.

Für proindividuum besonders interessant ist das geplante Überbrückungsbudget für pflegerische Notsituationen. Nach der bpa-Zusammenfassung kann das Budget für Leistungen eines ambulanten pflegerischen Notdienstes genutzt werden. Für 2027 soll jeder Pflegedienst diese ambulante Notversorgung anbieten können, auch ohne bereits bestehende gesonderte Vereinbarung mit den Pflegekassen. Für ambulante Dienste könnte daraus ein neues Leistungsfeld entstehen. Voraussetzung wäre aber eine sorgfältige Prüfung: Welche personellen Kapazitäten sind nötig? Wie wird Erreichbarkeit organisiert? Welche Qualitätsstandards gelten? Wie erfolgt die Abrechnung? Und wie lässt sich eine solche Notversorgung in bestehende Touren und Dienstpläne integrieren?

Ein weiterer Punkt ist das geplante Pflege-Cockpit. Ab Juli 2028 sollen Pflegekassen für Pflegebedürftige ein digitales Pflege-Cockpit anbieten, in dem Leistungen, Ansprüche und Unterstützungsangebote sichtbar werden. Aus Sicht von proindividuum kann dieses mehr an Transparenz hilfreich sein. Viele Angehörige verstehen heute nur schwer, welche Leistungen ihnen zustehen und wie sie kombiniert werden können. Ein digitales Pflege-Cockpit kann Orientierung schaffen, wenn es verständlich, aktuell und nutzerfreundlich ist.

Gleichzeitig kann mehr Transparenz auch neue Anforderungen an ambulante Pflegedienste stellen. Wenn Pflegebedürftige ihre Ansprüche digital besser nachvollziehen können, steigt auch der Beratungsbedarf. Pflegedienste müssen dann in der Lage sein, Leistungen verständlich zu erklären, Versorgungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen und gemeinsam mit Angehörigen tragfähige Lösungen zu entwickeln. Für proindividuum stellt dies eine Möglichkeit dar, das eigene Beratungs- und Leistungsangebot auch in Zukunft patientenorientiert weiterzuentwickeln.

Besonders positiv bewertet proindividuum die vorgesehene Digitalisierungsförderung für ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen. Laut bpa soll ab Juli 2027 ein Förderprogramm geschaffen werden; bei einer Gesamtförderhöhe von 1,6 Milliarden Euro stünden rechnerisch mehr als 70.000 Euro pro Tagespflege und ambulantem Dienst zur Verfügung. Die genaue Ausgestaltung bleibt allerdings abzuwarten. Für ambulante Dienste wäre eine solche Förderung dann hilfreich, wenn die Antragsbedingungen nicht zu komplex werden und die Mittel tatsächlich für praxistaugliche digitale Entlastung genutzt werden können. „Aktuell liegt ein Fokus der Entwicklung bei proindividuum auf genau diesem Themenfeld“, so Vanessa Stanka, Assistentin der Geschäftsführung bei proindividuum. Die Stärkung der Digitalisierung würde deshalb die Zukunftsentwicklung des Pflegedienstes sehr gut unterstützen.

Bedeutung des Zukunftspakt Pflege für Pflegeeinrichtungen insgesamt

Für Pflegeeinrichtungen insgesamt ist der Zukunftspakt Pflege vor allem deshalb relevant, weil er tief in Finanzierung, Personal, Digitalisierung und Leistungsstrukturen eingreift. Der bpa kritisiert besonders deutlich, dass der Entwurf keine ausreichenden Antworten auf den Personalmangel gibt. Aus Sicht des Verbandes fehlen wirksame Impulse, um die bevorstehende Zuspitzung des Fachkräftemangels abzufedern. Genannt wird unter anderem die aus Sicht des bpa fehlende Umsetzung der Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte – eine zentrale Forderung der Pflegeanbieter seit vielen Jahren.

Für proindividuum ist das ein zentraler Punkt. Pflege kann nur dann funktionieren, wenn ausreichend qualifizierte Mitarbeitende vorhanden sind. Reformen, die Leistungen neu ordnen, Budgets verändern oder digitale Instrumente fördern, lösen das Personalproblem nicht automatisch. Pflege wird weiterhin von Menschen geleistet. Deshalb braucht es neben Finanzierungsreformen auch konkrete Maßnahmen zur Gewinnung, Anerkennung, Qualifizierung und Entlastung von Pflegekräften. „In der heutigen Form ist es für ambulante Pflegedienste wie proindividuum nicht realistisch, weil dies viel zu hohe bürokratische Hürden hat“, so Aida Leibbrand. Eine langwierige Anerkennungsphase, ohne dass die Mitarbeiter qualifiziert arbeiten können, verhindert den Einsatz von ausländischen Pflegekräften.

Ein besonders sensibler Punkt ist die geplante Aussetzung der Tariftreue für vier Jahre. Gemeint ist: Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben zur tariforientierten Entlohnung sollen befristet ausgesetzt werden. Nach der bpa-Darstellung soll dies gleichermaßen für die Refinanzierung bis zur Höhe tariflicher Gehälter gelten. Stattdessen soll die Grundlohnsummenentwicklung parallel zum SGB V als Obergrenze gelten. Gehälter, die zum 1. Januar 2027 gelten, dürfen trotz Aussetzung der Tariftreue nicht unterschritten werden.

Aus Sicht von proindividuum ist dies ambivalent. Einerseits kann eine befristete Aussetzung der Tariftreue Pflegeeinrichtungen kurzfristig etwas entlasten. Andererseits darf daraus kein politisches Signal entstehen, gute Löhne in der Pflege wieder infrage zu stellen. Pflegeberufe müssen attraktiv bleiben. Gute Bezahlung ist dabei ein wichtiger Faktor, aber sie muss für die Einrichtungen wirtschaftlich tragfähig refinanziert werden. Wenn Gehälter auf hohem Niveau bleiben, die Refinanzierung aber gedeckelt wird, bleibt der finanzielle Druck bestehen. Eine klare und vollständige Refinanzierung der Personalkosten ist dafür der einzige richtige Ansatz.

proindividuum fordert praxistaugliche Umsetzung des Zukunftspakt Pflege

proindividuum wird die weitere Entwicklung des Zukunftspakt Pflege aufmerksam begleiten. „Wie immer bringen wir uns aktiv über unseren Verband bpa in die Diskussion, um die notwendigen Maßnahmen für die Verbesserung der Situation der Pflege ein“, stellt Leibbrand klar. Als ambulanter Pflegedienst sehen wir Reformbedarf. Pflegebedürftige und Angehörige brauchen verständliche Leistungen, verlässliche Beratung und Unterstützung im Alltag. Pflegedienste brauchen weniger Bürokratie, klare Finanzierungsregeln, digitale Entlastung und gute Rahmenbedingungen für Personalgewinnung und Ausbildung.

Der vorliegende Entwurf enthält aus Sicht von proindividuum richtige Ansätze, insbesondere bei der Dynamisierung der Leistungen und bei der Digitalisierung. Gleichzeitig bleiben erhebliche Risiken: mögliche Leistungseinbußen für Pflegebedürftige, neue Unsicherheiten für Angehörige, ungeklärte praktische Anforderungen für ambulante Notversorgung, offene Fragen zur Refinanzierung und weiterhin fehlende Antworten auf den Personalmangel.

Aida Leibbrand fasst die Haltung von proindividuum so zusammen: „Der Zukunftspakt Pflege darf nicht nur Finanzierung neu sortieren. Er muss die Versorgung der Menschen zu Hause tatsächlich stärken. Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste brauchen Reformen, die im Alltag funktionieren.“ Deshalb ist es unerlässlich, dass die Politik auf die Impulse und Anregungen der Praktiker hört. Genau daran sollte der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemessen werden.

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