Die Diskussion um das geplante Pflegeneuordnungsgesetz geht in die nächste Runde. proindividuum hat in den vergangenen Wochen bereits mehrfach über die geplanten Veränderungen und ihre möglichen Folgen für pflegebedürftige Menschen, Angehörige und ambulante Pflegedienste berichtet. Vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, kurz bpa, seine Kritik nun mit der Kampagne „Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden“ noch einmal zugespitzt.
Nach der Sommerpause sollen zunächst die regierungsinternen Abstimmungen und anschließend die Beratungen in Bundestag und Bundesrat fortgesetzt werden. Für proindividuum ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, erneut regional zu informieren, zu sensibilisieren und die Abgeordneten aus der Region an ihre Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort zu erinnern.
Die Pflegeversicherung steht finanziell und strukturell unter erheblichem Druck. Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung, während gleichzeitig Fachkräfte fehlen und die Kosten der Versorgung steigen. Auch das Bundesgesundheitsministerium begründet das geplante Pflegeneuordnungsgesetz mit der angespannten finanziellen Situation der sozialen Pflegeversicherung und dem Ziel, Pflegebedürftigkeit stärker zu verhindern, Angehörige zu unterstützen und Leistungen einfacher zugänglich zu machen.
Aus Sicht von proindividuum ist eine grundlegende Pflegereform notwendig.
Entscheidend ist, ob die neuen Regelungen im Alltag funktionieren und die Versorgung tatsächlich stabilisieren. Zu einer nachhaltigen Reform gehört auch eine klare Finanzierungsverantwortung. Gesamtgesellschaftliche und versicherungsfremde Aufgaben dürfen nicht dauerhaft aus den Beiträgen der Pflegeversicherung finanziert werden. Sie müssen sachgerecht aus Steuermitteln oder durch den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger getragen werden. Eine Forderung, die unser Verband schon seit längerem immer wieder fordert.
Gerade die ambulante Pflege ist darauf angewiesen, dass politische Entscheidungen praktisch umsetzbar, auskömmlich finanziert und für Pflegebedürftige sowie Angehörige verständlich sind. Werden Leistungen gekürzt, Zugänge erschwert oder vorhandene Beratungsstrukturen geschwächt, entstehen die Folgen nicht abstrakt in einem Gesetzbuch. Sie zeigen sich unmittelbar in den Familien und bei den ambulanten Pflegediensten, die die Versorgung vor Ort sicherstellen.
Pflege kann grundsätzlich jede Familie betreffen. Schon heute erleben viele Menschen, wie schnell ein Unterstützungsbedarf entstehen kann und welche organisatorischen, persönlichen und finanziellen Folgen damit verbunden sind.
bpa-Kampagne kritisiert Widersprüche bei Pflegereform
Der bpa stellt seine aktuelle Kritik unter die Überschrift „Die Pflegereform darf kein PNOGchio-Gesetz werden“.Nach Auffassung des Verbandes stimmen die politischen Ankündigungen, die häusliche Pflege zu stärken, Bürokratie abzubauen und pflegende Angehörige zu entlasten, nicht ausreichend mit den tatsächlich vorgesehenen Regelungen überein. Der bpa bewertet den derzeitigen Referentenentwurf deshalb nicht als tragfähige Antwort auf die Frage, wie die pflegerische Versorgung langfristig gesichert werden kann.
Dabei geht es nicht darum, sämtliche Reformansätze grundsätzlich abzulehnen. Prävention, Digitalisierung, eine verständlichere Leistungsstruktur und eine bessere Unterstützung in akuten Pflegesituationen sind wichtige Ziele. Sie dürfen jedoch nicht durch Leistungseinschränkungen, zusätzliche Zugangsbarrieren oder eine unzureichende Finanzierung erkauft werden.
Aida Leibbrand, Geschäftsführerin von proindividuum, erklärt: „Pflegereform ist notwendig. Aber eine Reform, die Leistungen kürzt, bewährte Strukturen schwächt und die Refinanzierung guter Arbeit erschwert, löst keine Probleme. Sie verlagert sie zu den Pflegebedürftigen, den Angehörigen und den Pflegediensten.“
Veränderungen bei Pflegegrad 1 treffen Menschen zu Beginn ihrer Pflegebedürftigkeit
Besonders kritisch bewertet der bpa die geplanten Veränderungen bei Pflegegrad 1. Nach dem Referentenentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro entfallen. Stattdessen sollen Menschen mit Pflegegrad 1 eine intensivierte Beratung, Pflegebegleitung und stärker präventionsorientierte Unterstützung erhalten. Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, den Eintritt in höhere Pflegegrade möglichst zu verzögern.
Prävention und Beratung sind richtig. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch konkrete Hilfen im Alltag. Der Entlastungsbetrag kann bislang beispielsweise für anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden. Gerade zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit hilft er dabei, erste Entlastungsstrukturen aufzubauen und Angehörige zu unterstützen.
Der bpa warnt deshalb davor, dass Menschen mit Pflegegrad 1 künftig zwar Anspruch auf mehr Begleitung haben, gleichzeitig aber eine unmittelbar nutzbare finanzielle Leistung verlieren. proindividuum befürchtet, dass dadurch bestehende Unterstützungsangebote künftig seltener in Anspruch genommen werden. Denn Beratung allein ersetzt nicht die finanziellen Mittel, mit denen konkrete Hilfe im Alltag bezahlt werden kann.
Neue Pflegebegleitung soll auf Pflegestützpunkte und Kommunen übertragen werden
Ein weiterer Schwerpunkt des Pflegeneuordnungsgesetzes ist die geplante Pflegebegleitung. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassender unterstützen, den Pflegealltag koordinieren und beim Aufbau eines passenden Versorgungsnetzes helfen. Das Ziel ist nachvollziehbar. Fraglich ist jedoch, wie die dafür erforderlichen personellen Strukturen aufgebaut werden sollen.
Der bpa kritisiert insbesondere eine mögliche Verlagerung von Beratungsaufgaben weg von den ambulanten Pflegediensten hin zu Pflegekassen oder kommunal organisierten Strukturen. Ambulante Dienste erreichen Pflegebedürftige direkt in ihrer häuslichen Situation. Ihre Mitarbeitenden kennen die Versorgungspraxis, erkennen Veränderungen und können Hinweise geben, die sich unmittelbar auf die konkrete Lebens- und Pflegesituation beziehen.
Neue Beratungsangebote dürfen deshalb nicht parallel zu bestehenden Strukturen aufgebaut werden, während gleichzeitig Pflegefachpersonen in der direkten Versorgung fehlen. Notwendig ist vielmehr eine Stärkung und bessere Verzahnung der vorhandenen Angebote.
Der bpa bezweifelt, dass die erheblich erweiterten Beratungs- und Begleitungsaufgaben innerhalb kurzer Zeit mit ausreichend qualifiziertem Personal aufgebaut werden können. Aus Sicht von proindividuum muss deshalb sichergestellt werden, dass bewährte Beratungsstrukturen der ambulanten Pflegedienste nicht geschwächt, sondern verbindlich einbezogen werden.
Gute Löhne benötigen eine verlässliche Refinanzierung
Die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste bleibt ein zentraler Kritikpunkt des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes. Pflegeunternehmen müssen qualifizierte Mitarbeitende gewinnen und langfristig halten können. Dafür benötigen sie angemessene Löhne, verlässliche Arbeitsbedingungen und die wirtschaftliche Sicherheit, steigende Personal- und Sachkosten finanzieren zu können.
Der Referentenentwurf sieht vor, die geltenden Tariftreueregelungen ab dem 2. Januar 2027 vorübergehend auszusetzen. Bestehende Gehälter dürfen dadurch zwar nicht abgesenkt werden. Der bpa warnt jedoch davor, dass künftige Lohn- und Vergütungssteigerungen, die über der Entwicklung der beitragspflichtigen Einkommen liegen, nicht mehr vollständig refinanziert werden könnten. Pflegeeinrichtungen müssten steigende Personalkosten dann teilweise selbst tragen, obwohl sie die Preise ihrer Leistungen nicht frei festlegen können.
Für ambulante Pflegedienste verschärft sich die Situation durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Viele Dienste versorgen ihre Patientinnen und Patienten sowohl mit Leistungen der Pflegeversicherung als auch mit ärztlich verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Häufig werden beide Leistungsbereiche von denselben Mitarbeitenden erbracht. Werden Vergütungssteigerungen sowohl in der Pflegeversicherung als auch in der Krankenversicherung begrenzt, können sich die Finanzierungslücken deshalb gegenseitig verstärken.
Das trifft insbesondere kleinere und mittelständische Pflegeunternehmen, die steigende Löhne sowie höhere Fahrzeug-, Energie-, Versicherungs- und Sachkosten nicht dauerhaft aus eigenen Mitteln auffangen können. Die Folge könnten wirtschaftliche Schwierigkeiten, eine geringere Bereitschaft zur Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten und damit weitere Lücken in der regionalen Versorgung sein.
Für proindividuum ist deshalb klar: Wer von Pflegeeinrichtungen gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung der Mitarbeitenden verlangt, muss auch für eine vollständige und verlässliche Refinanzierung sorgen. Gute Löhne dürfen nicht nur politisch gefordert werden. Sie müssen in den Vergütungen der Pflege- und Krankenkassen tatsächlich abgebildet sein.
Abgeordnete aus der Region tragen Verantwortung für die Versorgung vor Ort
Mit der parlamentarischen Sommerpause ist die Diskussion nicht beendet. Im Herbst werden die politischen Beratungen weitergehen. Dann muss geprüft werden, ob die bisherigen Ankündigungen tatsächlich mit den Regelungen des Gesetzes übereinstimmen.
„proindividuum erwartet von den Abgeordneten aus Stadt und Landkreis Heilbronn, dass sie die Auswirkungen auf die regionale Versorgung sorgfältig bewerten. Eine Zustimmung zu einem Gesetz darf sich nicht allein an bundespolitischen Finanzzielen orientieren“, so Matthias Leers, Assistent der Geschäftsführung bei proindividuum. Die regionale Politik muss auch berücksichtigen, ob ambulante Pflegedienste weiterhin wirtschaftlich arbeiten, Mitarbeitende angemessen bezahlen und pflegebedürftige Menschen zuverlässig versorgen können.
Wer einem Gesetz zustimmt, obwohl dessen Regelungen die wirtschaftliche Grundlage ambulanter Dienste schwächen, Leistungen für Pflegebedürftige reduzieren oder Fachkräfte aus der direkten Versorgung abziehen können, übernimmt damit auch Verantwortung für die möglichen Folgen in der eigenen Region. Dessen müssen sich die Politiker bewusst sein und sie können sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen.
Der Hinweis auf diese Verantwortung ist keine parteipolitische Positionierung. Er gehört zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit einem Gesetz, das Millionen Menschen, ihre Angehörigen und die gesamte pflegerische Infrastruktur betrifft.
proindividuum wird den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten
proindividuum wird die Entwicklung des Pflegeneuordnungsgesetzes auch nach der Sommerpause weiterverfolgen und die möglichen Auswirkungen verständlich einordnen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, was politische Entscheidungen für pflegebedürftige Menschen, ihre Angehörigen, Mitarbeitende und die ambulante Versorgung in der Region Heilbronn konkret bedeuten.
Bereits die bisherigen Berichte zum Pflegeneuordnungsgesetz und zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben gezeigt, wie eng politische Entscheidungen und der Pflegealltag miteinander verbunden sind.
Eine zukunftsfähige Pflegereform muss die Finanzierung stabilisieren. Sie muss aber ebenso sicherstellen, dass Leistungen bei den Menschen ankommen, Beratungsangebote erreichbar bleiben und Pflegeunternehmen ihre Versorgungsaufträge erfüllen können.
Die parlamentarische Sommerpause bietet die Gelegenheit, die bisherigen Vorschläge kritisch zu überprüfen. Im Herbst müssen erkennbare Schwachstellen korrigiert werden. Eine Pflegereform darf nicht nur rechnerisch funktionieren. Sie muss die Versorgung vor Ort sichern.