Heilbronn, Ilsfeld, 24.03.2024

Die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege in Deutschland wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eingeführt, um relevante Prüfergebnisse für Versicherte zugänglich zu machen. Wie alle Pflegedienste in Baden-Württemberg wird auch proindividuum jährliche einer spontanen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) unterzogen. Diese Prüfung fand in der vergangenen Woche statt. Das Feedback der Prüfer fiel, wie in den vergangen, bereits wieder positiv aus. Der offizielle Transparenzbericht folgt dann in den nächsten Wochen. „Es freut uns sehr, dass unsere umfangreichen Bemühungen um die Qualität der Pflege in unseren beiden Standorten des Pflegedienstes auch in der externen Prüfung immer wieder gesehen und mit sehr guten Ergebnissen bewertet werden“, so Aida Leibbrand, Geschäftsführerin von proindividuum Heilbronn und Ilsfeld. 

Die zweitägige Qualitätsprüfung erstreckt sich auf den Ablauf, die Durchführung und die Bewertung der Leistungserbringung (Prozessqualität) sowie auf die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung (Strukturqualität). Geprüft wurden: 

  • körperbezogenen Pflegemaßnahmen,
  • pflegerischen Betreuungsmaßnahmen,
  • Hilfen bei der Haushaltsführung,
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Darüber hinaus wird geprüft, ob die vereinbarten und erbrachten Leistungen nach SGB XI und SGB V korrekt vom Pflegedienst abgerechnet wurden.

Die regelmäßig sehr guten Bewertungen sind das Ergebnis umfangreicher Qualitätsmaßnahmen, die proindividuum in der täglichen Arbeit durchführt. Hierzu gehören auch umfangreiche Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden. Dies zahle sich sowohl bei den Prüfungen, als auch bei der täglichen Arbeit aus, so Leibbrand. Auch wenn die Überprüfung immer mit einem großen Aufwand verbunden sei, sehe sie die Notwendigkeit hierfür. Es sei wichtig, immer auch wieder einen Blick von außen auf die eigene Arbeit zu werfen, um so auch über den Tellerrand blicken zu können. Schließlich vereine alle Beteiligten das Ziel die bestmöglichste Pflege der Patienten in der täglichen Arbeit kontinuierlich und nachhaltig zu erreichen. Deswegen gelte ihr Dank den Mitarbeitenden beider Pflegedienste, als auch den externen Prüfern des Medizinischen Dienstes für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die kollegiale Beratung durch den MD.


Ergebnisse des vorläufigen Transparenzberichtes des MDK zur Prüfung im März 2024


Hintergrundinformationen

Die Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten gemäß den §§ 114 ff SGB XI basieren auf Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes und erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und dem Pflegedienst. Diese können sowohl angekündigt als auch unangemeldet stattfinden und bewerten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegeleistungen. Informationsquellen sind u.a. Pflegedokumentationen und Befragungen. Im Abschlussgespräch werden erste Ergebnisse präsentiert, Mängel erläutert und Empfehlungen gegeben. Die Prüfungsinhalte umfassen auch die Abrechnung und werden in standardisierten Erhebungsbögen dokumentiert. Die Auswahl der zu prüfenden Personen erfolgt zufällig, wobei Personen mit speziellen Pflegebedürfnissen bevorzugt werden. Bei Bedarf können auch Beschwerdegründe geprüft werden. Wiederholungsprüfungen dienen der Überprüfung der Mängelbeseitigung. Besondere Pflegesituationen können Anlassprüfungen erfordern, die jedoch eine spezielle Genehmigung benötigen.

Die Dokumentation und Berichterstattung nach einer Qualitätsprüfung umfasst die Übermittlung der Ergebnisse und festgestellten Mängel an die Pflegekasse, die daraufhin einen Prüfbericht erstellt und Maßnahmen zur Verbesserung empfiehlt. Der Pflegedienst muss diese Maßnahmen umsetzen und nachweisen. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen für das Pflegepersonal sind vorgeschrieben und werden ebenfalls geprüft. Qualitätszirkel können eingerichtet werden, um kontinuierlich Lösungen für Qualitätsprobleme zu erarbeiten, deren Ergebnisse ebenfalls in die Qualitätsprüfung einfließen. Ein effektives Feedback- und Beschwerdemanagement ist erforderlich und Teil der Qualitätsprüfung.

Die Abrechnungsprüfung überprüft die Einhaltung von Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen. 

Der Prüfbericht wird innerhalb von drei Wochen erstellt und an verschiedene Parteien versendet, darunter die Landesverbände der Pflegekassen, der betroffene ambulante Pflegedienst und der zuständige Sozialhilfeträger. Bei Auffälligkeiten wird der Prüfbericht auch an die Pflegekasse der betroffenen Person gesendet. Die Bewertung erfolgt durch die Pflegekasse bzw. die Landesverbände der Pflegekassen anhand gesetzlicher und vertraglicher Normen.

Die Qualitätsprüfungen, die eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bilden, werden von Pflegefachkräften durchgeführt, die über Zusatzqualifikationen verfügen.