Die Pflege von Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, die mit vielen Verpflichtungen einhergeht. Eine der wichtigsten ist die regelmäßige Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI. Diese Pflicht sorgt nicht nur für die Qualität der häuslichen Pflege, sondern schützt auch vor empfindlichen Kürzungen des Pflegegeldes.
Was bedeutet die Beratungspflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Laut § 37 Abs. 3 SGB XI müssen pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld beziehen, regelmäßig eine Beratung in Anspruch nehmen. Diese Verpflichtung gilt in verschiedenen Abständen, abhängig vom Pflegegrad:
- Pflegegrade 2 und 3: mindestens einmal halbjährlich
- Pflegegrade 4 und 5: mindestens einmal vierteljährlich
Kürzungen des Pflegegeldes vermeiden! Ein Nachweis über die durchgeführten Beratungsbesuche ist notwendig, um den Erhalt des Pflegegeldes sicherzustellen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann das Pflegegeld um bis zu 50 % gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar komplett entzogen werden.
Wie läuft die Beratung mit proindividuum ab?
- Kontaktaufnahme: Nehmen Sie Kontakt zu proindividuum auf, um einen Termin für den Beratungsbesuch zu vereinbaren. Dies kann unabhängig von der Krankenkasse oder dem Pflegedienst erfolgen.
- Beratung vor Ort: Unsere erfahrenen Pflegeberater besuchen Sie in Ihrer häuslichen Umgebung. Hier analysieren sie die aktuelle Pflegesituation und erfassen individuelle Bedürfnisse.
- Dokumentation: Der Berater erstellt ein Protokoll über den Besuch, in dem wichtige Punkte und Empfehlungen festgehalten werden. Eine Kopie dieses Protokolls wird an die Pflegekasse gesendet.
- Hilfestellung und Tipps: Während des Gesprächs erhalten Sie wertvolle Ratschläge zur Verbesserung der Pflegesituation, zu Hilfsmitteln und weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.
- Nachverfolgung: proindividuum bietet Ihnen auch Unterstützung bei der Terminplanung für die nächsten Beratungsbesuche, sodass Sie die gesetzlich geforderten Fristen problemlos einhalten können.
Ihre Vorteile mit proindividuum
Mit der Inanspruchnahme der Beratung durch unsere Mitarbeitenden profitieren Sie von unserem langjährigen Fachwissen. Gemeinsam können wir die Pflegequalität optimieren und mögliche Risiken, wie Kürzungen des Pflegegeldes, vermeiden.
Zur Pflegeberatung stehen Ihnen folgende geschulten Pflege- und Beratungskräfte für Ilsfeld und Umgebung zur Verfügung:
- Renate Weidner
- Thomas Blumenstock
- Claudia Hetze
Für die Stadt Heilbronn und die Stadtteile beraten Sie gerne die Kolleginnen und Kollegen:
- Olga Wacker
- Elisabeth Frick
- Aida Leibbrand
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Beratungsangebote zu erfahren und einen ersten Termin zu vereinbaren. Dies innerhalb von nur 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme.
proindividuum – Ihr zuverlässiger Partner rund um die Pflege- und Krankenversicherung