MD-Qualitätsprüfung bleibt trotz Anpassungen ein hoher bürokratischer und zeitlicher Aufwand

Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang August die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante Pflege veröffentlicht. Die neuen Prüfkriterien treten zum 01. Juli 2026 in Kraft und regeln, wie die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes künftig durchgeführt werden. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards zu sichern und die Qualität in der ambulanten Pflege transparent darzustellen. Ein Ziel dem wir uns von proindividuum in unserer täglichen Arbeit verpflichtet fühlt.

Verbesserungen im Entwurf dank bpa Mitwirkung

Der bpa – Bundesverband privater Anbieter in der Pflege – hat sich in den Diskussion um die neuen Qualitätsprüfkriterien intensiv eingebracht und wichtige Verbesserungen erzielt. Besonders erfreulich ist die Verlängerung der Ankündigungsfrist von bisher einem auf zwei Arbeitstage – ein zentrales Anliegen vieler ambulanter Pflegedienste. Diese Frist soll mit dem neuen Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehemals Pflegekompetenzgesetz) auch im SGB XI entsprechend verankert werden. Damit gewinnen die Einrichtungen etwas mehr Planungssicherheit.

Außerdem wurde die Zahl der zu prüfenden Patientinnen und Patienten erhöht: Statt bislang acht werden künftig neun Personen in die Qualitätsprüfung einbezogen. Ein Thema über dessen Sinnhaftigkeit wir auch bei proindividuum staunen, insbesondere was die neue Zusammensetzung der Stichproben betrifft. Was sich der Gesetzgeber hierbei gedacht hat ist uns bisher nicht klar geworden.

Ein weiterer Erfolg des bpa ist, dass die neuen Richtlinien nicht sofort gelten, sondern erst ab 01. Juli 2026 in Kraft treten. So bleibt den Pflegediensten ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Regelmäßige Qualitätsprüfungen müssen sein – aber jährlich?

Wir bei proindividuum begrüßen die verlängerte Vorbereitungszeit und die Anpassungen an der Prüfpraxis ausdrücklich. Zugleich sehen wir kritisch, dass nicht alle Bedenken der Praxis – etwa bei der Zusammensetzung der Stichproben – ausreichend berücksichtigt wurden. Wichtig bleibt für uns: Qualitätsprüfungen müssen die Realität der Pflege widerspiegeln und dürfen nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen.

Denn klar ist auch: Die Qualitätsprüfungen bedeuten einen hohen bürokratischen Aufwand für uns als ambulanten Pflegedienst. Sie sind für die Pflegedienste kostenintensiv und binden Personal, das im direkten Pflegealltag dringend gebraucht würde. Dennoch besteht eine gesetzliche Mitwirkungspflicht der Pflegedienste nach §114 Absatz 2 SGB XI, die wir selbstverständlich jedes Jahr erfüllen. Als von den Kranken- und Pflegekassen zugelassener ambulanter Pflegedienst sehen wir uns ohnehin in der Verantwortung, eine hohe Qualität in der Versorgung täglich sicherzustellen – unabhängig von externen Prüfungen. Diesem eigenen Anspruch werden wir mit unserem Qualitätsmanagement und kontinuierlichen Schulungen der Mitarbeitenden gerecht. Für uns persönlich steht die Kundenzufriedenheit, sowohl der Patienten als auch deren Angehörigen an oberster Stelle.

Jährliche Bestnote von 1,0 für proindividuum – an beiden Standorten

Seit der Gründung von proindividuum im Jahr 2008 stehen wir für höchste Qualität. Alle unsere Prüfungen haben wir seitdem mit der Bestnote 1,0 abgeschlossen. Dies gilt sowohl für den Standort Heilbronn, als auch für unseren seit 2023 existierenden neuen Standort Ilsfeld. Das zeigt, dass sich Verlässlichkeit, eine hohe Fachlichkeit und Kundenorientierung in der täglichen Arbeit auszahlen. Vom Medizinischen Dienst gab es in den Prüfungen auch immer wieder „Empfehlungen“ zur Optimierung der Qualität, wofür wir den prüfenden Kolleginnen und Kollegen des Medizinischen Dienstes sehr dankbar sind. Jedoch ist es uns bewusst, das bei einer Prüfung natürlich auch immer wieder, wenn auch kleine, Verbesserungspotentiale dokumentiert werden müssen.

 „Wir sehen jede Qualitätsprüfung als Bestätigung unserer Arbeit – und als Ansporn, weiter höchste Standards für die uns anvertrauten ambulanten Patientinnen und Patienten zu sichern“, betont Aida Leibbrand, Geschäftsführerin von proindividuum. 

Eine Prüfung des Medizinischen Dienstes seien da nur ein kleiner, aber dennoch wichtiger Impuls im Rahmen unserer umfangreichen Aktivitäten, so Leibbrand. Der eigene Anspruch an die Qualität müsse für sie bei den Pflegediensten deutlich über den Anforderungen des Medizinischen Dienst stehen. Dies gelte für den Pflegedienst insgesamt, aber auch für alle Kolleginnen und Kollegen im Team.

Jährliche bürokratische Herausforderung durch Qualitätsprüfung

Die neuen QPR bringen Verbesserungen, stellen uns als Pflegedienste aber auch vor neue Herausforderungen. Wir bei proindividuum werden diesen Weg wie gewohnt mit Kompetenz und Qualität gehen und weiterhin dafür sorgen, dass ambulante Kranken-, Alten- und Palliativpflege auf höchstem Niveau für die uns anvertrauten Patienten tägliche Realität bleibt. Dies ist der Anspruch, dem wir unseren Patientinnen und Patienten gegenüber täglich gerecht werden möchten.

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